Publikationspflicht

Publizieren ist Pflicht. Welche Publikationsmöglichkeiten gibt es? 

Nach mehreren Jahren spezifischer Recherche, enormer Anstrengung und Disziplin gibt man die Doktorarbeit ab und wird sofort mit der nächsten Herausforderung konfrontiert: die Publikation. In Deutschland ist man verpflichtet, seine Dissertation innerhalb einer bestimmten Frist zu publizieren. Erst dann wird die Promotionsurkunde verliehen und ist die Titelführung erlaubt. In diesem Aspekt unterscheiden sich die deutschen Regelungen zu den meisten anderen Ländern, in denen die Publikationspflicht nicht herrscht.

Nachdem die Promovierenden nach der mündlichen Prüfung die Druckfreigabe erhalten, können sie sich für eine Veröffentlichungsmöglichkeit entscheiden. Zur Auswahl stehen die klassische Variante der Veröffentlichung über einen Verlag, die Publikation durch den Autor selbst (Selbstverlag) oder die Open-Access-Veröffentlichung. Die Open-Access-Veröffentlichung wird inzwischen von fast allen Universitäten akzeptiert und über die Universitätsbibliotheken angeboten. Über diese ist die Publikation entweder kostenfrei oder mit einer geringen Bearbeitungsgebühr verbunden. Auch bei OpenD gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Zweitveröffentlichung.

Bei der Publikation über einen Verlag muss man im Regelfall mit Kosten im vierstelligen Bereich rechnen. Einige Verlage bieten inzwischen eine hybride Option aus Druck- und Open-Access-Publikation an, die jedoch meistens auch eher kostspielig ausfällt.

Für welche Variante man sich auch entscheidet: Vor der Publikation ist die Anmeldung bei der VG Wort zu empfehlen, die sich als Verwertungsgesellschaft um Zweitverwertungen von (wissenschaftlichen) Werken kümmert. Die VG-Wort-Anmeldung ist kostenfrei und bringt meist wieder etwas Geld ein.