Arbeitslosigkeit – Geht das während der Promotion?

Wird das Geld knapp, kann unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosengeld beantragt werden. Dies ist vor allem zur Überbrückung interessant.

Theoretisch ist es möglich, sich arbeitssuchend und auch arbeitslos zu melden, während man promoviert. Allerdings muss man dann dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen. Wer also frei promoviert und keine oder nur minimale zeitliche Verpflichtungen hat, also jederzeit eine Erwerbstätigkeit aufnehmen könnte, den hindert die Promotion per se noch nicht an der Meldung beim Arbeitsamt und am Leistungsbezug. Angesichts von begrenzten Leistungsbezugszeiten und strengeren Regelungen, wenn es nicht mehr um das Arbeitslosengeld 1, sondern um das Arbeitslosengeld 2 (bekannt als Hartz IV) geht, sollte diese „Finanzierungsoption“ aber nur zur Überbrückung genutzt werden.